Neue VOB 2012
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das Grundlagen- und Nachschlagewerk für die Bauvergabe in Deutschland. Mit der aktualisierten Ausgabe VOB 2012 werden Änderungen in Teil A, Teil B sowie Teil C gültig.
Änderungen in VOB Teil A
Die DIN 1960 „VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ wurde fachtechnisch überarbeitet und die Normenverweise aktualisiert. Die Zusammenführung der Bestimmungen der Basis- und der a-Paragrafen war Schwerpunkt der Überarbeitung im Abschnitt 2.
Die Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 gelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 1) und für Vergaben ab den EU-Schwellenwerten (Abschnitt 2) jeweils für sich.
Im neuen Abschnitt 3 wird der Neuregelung von Vergabebestimmungen für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit auf EU-Ebene Rechnung getragen.
Änderungen in VOB Teil B
Die DIN 1961 „VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ wurde fachtechnische überarbeitet und die Normenverweise aktualisiert.
Dabei wurden die Regelungen der VOB Teil B Ausgabe 2009 ohne Änderungen bis auf § 16 VOB/B in die Ausgabe 2012 übernommen.
Änderungen in VOB Teil B
Im VOB Teil sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) enthalten, welche gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben werden. Die Hauptausschüsse DVA (Hochbau und Tiefbau) haben insgesamt 7 ATV materiell fortgeschrieben, 29 ATV redaktionell überarbeitet und zwei neue ATV erarbeitet.
7. Novellierung der
HOAI
Die wichtigsten Änderungen der HOAI 2013 sind:
• Erhebliche Tafelanhebungen
• Neubewertung und Erweiterung des Leistungsbildes
• Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung
• Viele neue Schriftlichkeitserfordernisse
• Vorhandene Bausubstanz ist wieder anrechenbar
• Vermutung eines Umbauzuschlags von 20 %
• Vereinbarung des Umbauzuschlags „bis“ 33 %
• Umbauten bedingen einen „wesentlichen“ Eingriff
• Verbesserung des Honorars bei Objektüberwachung als Einzelleistung
beurteilt.